Notfallversorgung: Der Rettungsdienst Teltow-Fläming spricht sich entschieden gegen die Reformvorschläge der Regierungskommission aus.
Die Empfehlung der Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland ruft auch in Teltow-Fläming deutliche Kritik hervor. Der Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming spricht sich entschieden gegen die aktuellen Reformvorschläge der Regierungskommission für eine moderne Notfall- und Akutversorgung aus.
Die Kommission hat sich in ihrer neunten Empfehlung mit dem Rettungsdienst und seiner Finanzierung beschäftigt – einem Bereich, der seit jeher in die Zuständigkeit der Länder fällt. Denny Bouchon, Geschäftsführer des Rettungsdienstes in Teltow-Fläming teilt die Einschätzung des Niedersächsischen Landkreistages, dass die Vorschläge eine Gefährdung der dezentralen und kommunalen Notfallversorgung darstellen.
Kritisiert wird vor allem die Absicht, den Rettungsdienst in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen und damit aus der Verantwortung der Länder und Kommunen zu nehmen. Das wird als höchst problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Besonders kritisch wird die geplante Überführung des Rettungsdienstes in ein Leistungssegment des Sozialgesetzbuchs V gesehen, was die bisherigen Kompetenzen der Länder und Kommunen erheblich einschränken und den Rettungsdienst stärker zentralisieren würde. Die Kommissionsvorschläge sehen unter anderem eine Umverteilung der finanziellen Lasten des Rettungsdienstes vor. Krankenkassen würden entlastet, während die Kosten für Investitionen zunehmend von Ländern und Kommunen getragen werden müssten.
Teltow-Flämings Rettungsdienst warnt daher vor den Konsequenzen. Die Pläne würden zu einer weitgehenden Ökonomisierung des Rettungsdienstes führen, was zu Lasten der Notfallpatienten gehe, die auf schnelle und effiziente Hilfe angewiesen sind. Bouchon fordert eine gerechte finanzielle Ausstattung der kommunalen Rettungsdienste, um die Versorgungssicherheit und die hohen Qualitätsstandards auch in Zukunft zu gewährleisten. Dazu gehöre die Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften.
Die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass im Notfall schnelle und kompetente Hilfe gewährleistet sei. Eine Verlagerung der finanziellen Lasten hin zu den Kommunen würde die Handlungsfähigkeit des Rettungsdienstes erheblich einschränken. Daher fordert der kommunale Rettungsdienst eine intensive Diskussion zur Reform der Notfallversorgung, die die besonderen Anforderungen der Notfallversorgung vor Ort berücksichtige und die Rolle der kommunalen Rettungsdienste stärke. Notwendigen strukturellen Änderungen werde sich niemand verweigern, solange sie letztlich den Notfallpatienten zugutekommen. Die geplante Reform erfülle diese Voraussetzung für den Rettungsdienst jedoch nicht.