Bis zum 23. November 2024 müssen Fragen in Schriftform vorliegen, damit sie in der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Dezember 2024 behandelt werden können.
In der Landeshauptstadt Potsdam findet am Mittwoch, dem 4. Dezember 2024, in der Zeit von 19 bis 20 Uhr die nächste Einwohnerfragestunde statt. Interessierte Bürger, die zu diesem Termin anwesend sein möchten, können dafür ihre Fragen in Schriftform bis spätestens zum Sonnabend, dem 23. November 2024, im Büro der Stadtverordnetenversammlung per E-Mail an StVV-buero@rathaus.potsdam.de oder postalisch an Friedrich-Ebert-Straße 79/81 in 14469 Potsdam eingereicht werden. Der Fragesteller wird gebeten, seinen Namen und die Wohnanschrift anzugeben.
Die Einwohnerfragestunde ist eine Einrichtung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, ihre auf ein Thema bezogene Frage mit maximal fünf Unterfragen zu städtischen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Stadtverordneten oder den Oberbürgermeister zu stellen oder Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. In der Einwohnerfragestunde dürfen nur Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind, sowie zu solchen Angelegenheiten, die nicht bereits Gegenstand der gleichen Sitzung sind; sie dient nicht der Klärung von Einzelfragen.
Die Einwohnerfragen werden mündlich in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht anwesend, wird auf die Beantwortung der Frage verzichtet. Fragen, die den oben genannten formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, werden an die Fragestellenden zurückgegeben und unabhängig von den geltenden Fristen erst dann zugelassen, wenn diese vorliegen.
Die Einwohnerfragestunde wird im Regelfall in der Stadtverordnetenversammlung im letzten Monat eines jeden Quartals durchgeführt (März, Juni, September, Dezember).