Die Gemeinde Rangsdorf hat am Montag eine Haushaltssperre verhängt. Dadurch kommen freiwillige Leistungen wie Bibliotheken auf den Prüfstand.
Für die Gemeinde Rangsdorf beginnt das neue Jahr nicht gerade gut: Seit Anfang der Woche gilt eine Haushaltssperre. Grund dafür ist nach Angaben der Verwaltung zum einen die zu erwartende Umlagezahlung an den Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS). Zum anderen sei auch die Ende Dezember 2024 mitgeteilte Kürzung der Schlüsselzuweisungen des Landes verantwortlich für das Defizit, das die Kämmerin zum Handeln gezwungen hatte.
Defizit von 600.000 Euro
Durch diese Kürzungen ist das finanzielle Problem Rangsdorf noch einmal verschärft worden. Die durch die Gemeindevertreter beschlossene Haushaltssatzung weist demnach im Ergebnisplan für 2025 ein Defizit von mehr als 600.000 Euro aus, in den Folgejahren ist das Defizit noch höher. Die Gemeindeverwaltung schiebt den schwarzen Peter unter anderem den politisch gewählten Gemeindevertretern zu. So liege ein wesentlicher Grund für die Defizite „in den politischen Vorgaben aus der Gemeindevertretung in den vergangenen Jahren“.
Die Gemeindevertreter werden nun auch gefragt sein, wenn es darum geht, das Defizit zu decken - und zwar bei der Entscheidung zu einem Nachtragshaushalt. Als erste Vorschläge dazu habe der Ortsvorsteher von Groß Machnow in den Raum gestellt, die Neuanschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und die Erweiterung des Lehrerzimmers der Grundschule Groß Machnow zu streichen. Die Streichung investiver Maßnahmen helfe jedoch „nur zeitweilig und würde die Lösung der finanziellen Probleme der Gemeinde nur verschieben“, so die Verwaltung.
Von der Haushaltssperre sind alle Aufwendungen und Auszahlungen bis auf einige Ausnahmen betroffen. Dazu zählen die Beschaffung von Reinigungsmitteln, Verpflegungsaufwendungen, laufende Aufwendungen für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch, Post- und Fernmeldegebühren, Schornsteinfegerleistungen, Müllentsorgung, Versicherungen, die Fahrzeughaltung für Fahrzeuge der Gemeinde sowie Aufwendungen für bestehende Mietverträge. Aufwendungen und Auszahlungen, die durch Dritte bezuschusst werden sowie begonnene Investitionen sind ebenfalls nicht betroffen.
Die Gemeinde werde eingegangene Verpflichtungen weiter erfüllen könne, betont die Verwaltung. Zur Disposition stünden hingegen sogenannte freiwillige Leistungen, also solche, für deren Umsetzung keine gesetzliche Verpflichtung besteht: „Es wird kein Weg daran vorbeiführen, sich darüber zu verständigen, was sich Rangsdorf in Zukunft an freiwilligen Aufgaben leisten will und kann.“