Der Landkreis weist in Blankenfelde-Mahlow einen Sperrbezirk für Bienenhaltung aus.
In Blankenfelde-Mahlow ist die auch als Bienenpest bekannte Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt worden. Teltow-Flämings Amtstierärztin hat daher die Gemeinde wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk für die Bienenhaltung erklärt.
Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersucht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Honig, der für den Verzehr durch den Menschen gedacht ist, ist von den Einschränkungen nicht betroffen.
Alle noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet sind aufgefordert, sich im Veterinäramt unter 03371 6082201, 03371 6082215 oder per E-Mail unter veterinaeramt@teltow-flaeming.de zu melden.