Seit 1. Januar 2025 gelten in Ludwigsfelde neue Hebesätze für die Grundsteuer. Eigentümer von Grundstücken müssen jetzt einige Dinge beachten.
Mit Beginn des neuen Jahres gelten in Ludwigsfelde neue Hebesätze für Grundsteuern, die die Stadtverordneten im Dezember beschlossen haben. Die ermittelten Hebesätze liegen laut Stadtverwaltung unter den Werten des Transparenzregisters des Landes Brandenburg. Grundlage der neuen Satzung sind eigene Berechnungen der Stadt.
„Mit unseren Hebesätzen liegen wir unter den vorgegebenen Werten des Landes Brandenburg. Dennoch kann es durch die Neubewertung der Grundstücke dazu kommen, dass einige Eigentümer zukünftig mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher“, erklärt Bürgermeister Andreas Igel (SPD) die Anpassung. Umgekehrt werde es auch Fälle geben, in denen die Belastung sinke. Wichtig sei, dass die sogenannte Aufkommensneutralität eingehalten werde: „Die Stadt generiert im Vergleich zu den bisherigen Hebesätzen keine Mehreinnahmen“, so Igel. Genau das bedeutet auch die Aufkommensneutralität.
Für die Grundsteuer A, die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen entrichten müssen, wurde der Hebesatz auf 230 festgesetzt. Bei der Grundsteuer B, die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zahlen, liegt der Satz nun bei 322. Das Hebesatzregister des Landes Brandenburg hatte für Ludwigsfelde hingegen Werte von 240 bei der Grundsteuer A und 330 bei der Grundsteuer B ausgewiesen. Die Anpassung der Hebesätze geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Das Gericht hatte seinerzeit entschieden, dass die bisherigen Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt wurden, veraltet und verfassungswidrig sind. Ziel der 2019 vom Bundestag beschlossenen Grundsteuerreform war es, eine verfassungskonforme Berechnung der Grundsteuer sicherzustellen. Das Berechnungsmodell, das in Brandenburg angewendet wird, basiert auf Faktoren wie Bodenrichtwert, Immobilienfläche, Nettokaltmiete und Alter des Hauses.
Daueraufträge aussetzen
Die Stadt bittet Grundstückseigentümer, die einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, diesen vorübergehend auszusetzen, bis der neue Steuerbescheid vorliegt. Bestehende SEPA-Lastschriften bleiben weiterhin gültig. Sollten Fehler in den Messbeträgen des Finanzamtes auftreten, müssen diese direkt dort korrigiert werden, da die Stadt die Angaben des Finanzamtes übernehmen müsse, so die Verwaltung.