Ehrenamtler aus Teltow-Fläming können den Zuschuss beantragen.
Nach wie vor können Ehrenamtler aus dem Landkreis Teltow-Fläming Anträge für den Mobilitätzuschuss beantragen. Dieser ist eine jährliche Pauschale von 100 Euro und dient als Ausgleich für entstandene Fahrkosten.
Insgesamt stehen pro Jahr 30.000 Euro zur Verfügung. Dementsprechend können 300 Menschen davon profitieren. Antragsteller müssen im Kreis ehrenamtlich engagiert sein und im Rahmen ihres Einsatzes durchschnittlich 20 Kilometer pro Woche zurücklegen, um die Voraussetzungen für den Erhalt des Geldes zu erfüllen. Zudem dürfen sie keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das Engagement erhalten.
Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses besteht nicht. Anträge müssen schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming eingereicht werden. Das Formular kann auf der Webseite des Kreises, www.teltow-Fläming-de, in der Dienstleistungsdatenbank unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ heruntergeladen werden. Dort sind auch noch einmal alle Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses aufgelistet. Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation - beispielsweise einem Verein, einem Verband, einer Initiative, Stiftung oder ähnlichem -, einer Einrichtung oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie einer Stadt oder Gemeinde bestätigt werden. Inhaber einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.
Weitere Fragen und Anliegen zum Ehrenamt bearbeiten die Sachbearbeiter des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming.