Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd gibt zur beginnenden Wassersportsaison Hinweise, die vor teuren Strafen bewahren können.
Mit Beginn der neuen Wassersportsaison möchte die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd alle Wassersportler an wichtige Verhaltensregeln und Sicherheitsvorkehrungen erinnern, um einen sicheren und verantwortungsvollen Aufenthalt auf unseren Gewässern zu gewährleisten.
Hinweise für Bootstouren
Bevor eine Bootstour beginnt, sollten sich die Teilnehmer über schifffahrtsrechtliche Vorschriften und das jeweilige Revier informieren. Zudem muss ein verantwortlicher Schiffsführer bestimmt werden. Alle Mitreisende müssen in Sicherheitsmaßnahmen eingeweiht sein. Notwendige Dokumente wie der Sportbootführerschein oder ein Kennzeichenausweis sollten mitgeführt werden. Außerdem sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten und die Rücksichtnahme auf andere. Unnötiger Wellenschlag sollte vermieden werden, insbesondere in Uferbereichen. Wichtig ist auch ein ausreichender Abstand zur Berufsschifffahrt.
Alkohol und Drogen am Steuer
„Auch auf dem Wasser gilt: Finger weg von Alkohol und Drogen“, so die Polizei. Denn bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen. Ab 0,5 Promille ist es ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille definitiv eine Straftat. Die Konsequenzen sind hohe Bußgelder, mögliche Strafverfahren sowie der Verlust des Boots- und gegebenenfalls sogar des Kfz-Führerscheins. 2024 wurden laut der Polizei 28 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt – davon 19 unter Betäubungsmitteln.
Für Miet- und Charterbootnutzer
Einweisungen und Hinweise der Vermietstation sollten beachtet werden. Auch ohne Führerschein sind Grundkenntnisse unerlässlich. Miet- und Charterbootnutzer sollten sich eigenständig über das Revier informieren - beispielsweise über Schleusen entlang des Weges. Wichtig ist außerdem, an Bord Hektik zu vermeiden und Ruhe zu bewahren.
Teure Regelverstöße
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Zur Berufsschifffahrt ist stets Abstand zu halten. Vor Schleusen sollte das Boot rechtzeitig vorbereitet werden, etwa mit Fendern, Leinen und Schleusenhaken. Die Reihenfolge beim Einfahren und die Lichtsignale müssen beachtet werden. Das Überholen im Schleusenbereich ist verboten. Boote sollten während der Schleusung gesichert, aber nicht festgeknotet werden. Zudem ist den Anweisungen des Schleusenpersonals immer Folge zu leisten – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 200 Euro.
Für weitere Auskünfte rund um das Thema Wassersicherheit steht die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion Süd, Hafenstraße 18, in Königs Wusterhausen unter 0355 49372604 oder E-Mail wsp.pdsued@polizei.brandenburg.de Interessierten gern zur Verfügung.