Familien mit geringem Einkommen können wieder eine Ferienförderung beantragen.
Auch im Jahr 2025 unterstützt das Ministerium für Gesundheit und Soziales nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen.
Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen. Die Höhe des Zuschusses beträgt zehn Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen lediglich die Bescheide mit einreichen.
Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage (13 Übernachtungen). Der Antrag sollte möglichst sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, auf jeden Fall vor dem Urlaub. Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen einen Zuschuss. Einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss gibt es aber leider nicht, denn die Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.
Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen und erhalten dort das Antragsformular: Landesamt für Soziales und Versorgung - Dezernat 53, Lipezker Straße 45 in 03048 Cottbus. Unter 0355 2893853 können Anfragen gestellt werden. Formulare und weitere Hinweise sind im Internet auf der Homepage lasv.brandenburg.de/familienferienreisen zu finden.
In der SHIA-Geschäftsstelle in Königs Wusterhausen unter 03375 294752 beziehungsweise per E-Mail an post@shia-brandenburg.de gibt es die Antragsformulare ebenfalls sowie Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften.