Illegale Wasserentnahme in Havelland, Brandenburg an der Havel und Potsdam-Mittelmark – Das kann teuer werden!
Parkknöllchen und andere Bußgelder sind vergleichsweise billig. Was einem blühen kann, der gegen die zuletzt erlassenen Allgemeinverfügungen verstößt.
Im Kern heißt es jetzt: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist in der Region komplett verboten. Die Nutzung von Grundwasser ist stark eingeschränkt. Im Havelland darf Grundwasser nur zwischen 18.00 und 10.00 Uhr zum Einsatz kommen, in Potsdam-Mittelmark von 20.00 bis 8.00 Uhr und in Brandenburg an der Havel von 18.00 bis 8.00 Uhr.
Wer sich nicht an die Allgemeinverfügungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die jeweiligen Amtsblätter geben dazu genau Auskunft.






