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Dienstag, 18. August 2026

Alarmstufe Rot für Potsdams Gewässer: Stadt untersagt Wasserentnahme

Potsdam
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Wasser ist sparsam und verantwortungsvoll zu nutzen. Foto: Juliane Keiner

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der dramatisch gesunkenen Wasserstände hat die Landeshauptstadt Potsdam die Entnahme von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben zu Bewässerungszwecken mit sofortiger Wirkung untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Sonderamtsblatt veröffentlicht und gilt zunächst bis zum 1. Oktober 2026, sofern sie nicht vorzeitig aufgehoben wird.​

Betroffen sind sämtliche Oberflächengewässer im Stadtgebiet. Nach Angaben der Unteren Wasserbehörde haben sich die Wasserstände infolge der langanhaltenden Trockenheit auf ein kritisches Niveau entwickelt. Als wesentliche Ursache nennen die Behörden die Folgen des Klimawandels. Höhere Durchschnittstemperaturen und steigende Verdunstungsraten verschärfen die Situation zusätzlich. Die Niederschlagswerte des laufenden Jahres verdeutlichen die Entwicklung: Im März fielen in Brandenburg 64 Prozent weniger Niederschlag als im langjährigen Mittel, im Mai lag das Minus bei 19 Prozent und im Juni bei 40 Prozent. In Kombination mit hohen Temperaturen führte dies zu deutlich niedrigeren Wasserständen und geringeren Durchflussmengen in den Gewässern.

Nach aktuellen Wetterprognosen ist nicht mit einer kurzfristigen Entspannung zu rechnen. Vielmehr wird erwartet, dass die Trockenheit und die niedrigen Wasserstände bis in den Herbst hinein anhalten.

Die Stadt weist darauf hin, dass insbesondere in den Sommermonaten viele Grundstückseigentümer Oberflächenwasser zur Gartenbewässerung nutzen. Auch wenn einzelne Entnahmen gering erscheinen, summieren sie sich und können die Gewässer zusätzlich belasten. Mögliche Folgen sind weiter sinkende Wasserstände, verstärktes Algenwachstum sowie Fischsterben durch Sauerstoffmangel.

„Zum Schutz von Natur und Umwelt sowie im Interesse der Allgemeinheit“ sei das Verbot daher notwendig, heißt es aus dem Rathaus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen aus Bundeswasserstraßen genehmigt. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Pegelstände deutlich im roten Bereich

Die aktuelle Lage wird durch die Daten des Landesamtes für Umwelt bestätigt. Maßgeblich für Potsdam sind die Pegelstände der Nuthe bei Babelsberg sowie der Havel bei Ketzin. Die Vorwarnstufe beginnt bei einer Durchflussmenge von 20 Kubikmetern pro Sekunde an der Havel und 2,3 Kubikmetern pro Sekunde an der Nuthe. Die eigentliche Warnstufe wird bei 12 beziehungsweise 1,8 Kubikmetern pro Sekunde erreicht. Nach dem hydrologischen Wochenbericht für die 28. Kalenderwoche liegen die aktuellen Werte jedoch deutlich darunter: An der Havel wurden lediglich 5,57 Kubikmeter pro Sekunde gemessen, an der Nuthe sogar nur 0,7 Kubikmeter pro Sekunde. Beide Gewässer befinden sich damit klar in der Warnstufe, die im Niedrigwasser-Ampelsystem des Landes Brandenburg mit Rot gekennzeichnet ist. 

Stadt empfiehlt sparsamen Umgang mit Wasser

Unabhängig vom Entnahmeverbot appelliert die Landeshauptstadt Potsdam an ihre Bürger, Wasser sehr sparsam und verantwortungsvoll zu nutzen. Empfohlen wird unter anderem, Pflanzen möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu gießen, Regenwasser in Tonnen oder Zisternen zu sammeln und wassersparende Bewässerungssysteme einzusetzen.

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