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Montag, 13. April 2026

Denkmalpflege in Teltow-Fläming wird belohnt

Das Bild zeigt die Plakette, auf der "Denkmalpflegepreis Landkreis Teltow-Fläming" zu lesen ist.
Die Plakette kann am Denkmal angebracht werden. Sie wird alle zwei Jahre vom Landkreis Teltow-Fläming verliehen.

Noch bis 15. März 2026 können Vorschläge für die Auszeichnung des Landkreises eingereicht werden, die alle zwei Jahre vergeben wird.​

Noch ein paar Tage lang können Vorschläge für den Denkmalpflegepreis 2026 des Landkreises bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Mit der Auszeichnung werden alle zwei Jahre Personen, Vereine oder Initiativen geehrt, die sich in besonderer Weise für den Denkmalschutz engagieren. ​

Drei Kategorien

Die Auszeichnungen erfolgen in den Kategorien „vorbildliche Instandsetzung nach Maßstäben der Denkmalpflege“, „ehrenamtliches Engagement für die Bewahrung, Vermittlung und Erforschung des baukulturellen und/oder archäologischen Erbes“ und „herausragende architektonische, handwerkliche oder wissenschaftliche Leistungen bei der Instandsetzung und Erforschung von Denkmalen“. Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde sowie eine Plakette, die eigens dafür von der Künstlerin Armgard Stenzel entworfen wurde und die am jeweiligen Denkmal angebracht werden kann. 

Vorschläge können sich sowohl auf ein selbst gerettetes Denkmal beziehen als auch auf andere, die sich für den Denkmalschutz besonders verdient gemacht haben. Einsendeschluss für die Unterlagen ist der 15. März. Einreichungen sind entweder postalisch bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, möglich oder per E-Mail an denkmalschutz@teltow-flaeming.de möglich. In den Unterlagen sollte kurz dargelegt werden, weshalb die Vorgeschlagenen den Denkmalpreis verdienen – beispielsweise, wenn Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus umgesetzt wurden und dabei der Denkmalwert besonders berücksichtigt wurde oder wenn sich ein Verein in herausragender Weise für den Erhalt eines Denkmals einsetzt. Voraussetzung ist, dass die instandgesetzten oder erforschenden Objekte in der Denkmalliste des Landkreises verzeichnet sind. Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sind aussagekräftige Fotos der Denkmale, Zeitungsartikel, Pläne oder vergleichbare Unterlagen hilfreich. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss. 

Vergabe am 11. September

Die feierliche Preisverleihung findet am Freitag vor dem Tag des offenen Denkmals statt – in diesem Jahr am 11. September. Austragungsort ist stets ein Objekt, das in den vergangenen Jahren mit dem Denkmalpreis ausgezeichnet wurde.

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