Elternbeiträge für Kitabetreuung: Einkommen in Ludwigsfelde wird wieder abgefragt
Die seit 2024 ausgesetzte Einkommensprüfung für Elternbeiträge gilt nun wieder. Bis 30. Juni 2026 müssen die Nachweise eingereicht werden, sonst wird der Höchstbetrag fällig.
2024 hat die Stadt Ludwigsfelde die jährliche Prüfung der Einkommen von Eltern für die Kindertagesbetreuung wegen Personalengpässen vorübergehend ausgesetzt. Diese wird nun wieder eingeführt, weshalb die Einkommensnachweise bis 30. Juni eingereicht werden müssen. Diese sind wichtig, um die Höhe der Elternbeiträge festzusetzen.
Die Nachweise aller Personensorgeberechtigten müssen beim Fachdienst Kindertagesbetreuung eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen sowie weitere geeignete Unterlagen zur Ermittlung des maßgeblichen Jahreshaushaltseinkommens
Die Aufforderung gilt für alle Personensorgeberechtigten, deren Kinder im genannten Zeitraum eine städtische Kindertageseinrichtung besucht haben oder aktuell besuchen – auch dann, wenn die Betreuung bereits beendet ist. Betroffene erhalten dazu ein individuelles Anschreiben, dem die jeweils noch fehlenden Zeiträume entnommen werden können.
Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Elternbeiträge rückwirkend neu berechnet. Dabei kann es zu Anpassungen der Beitragsstufe kommen. Zu viel gezahlte Beiträge werden dann erstattet, während sich ergebende Nachforderungen auszugleichen sind. Die gesetzlichen Mitwirkungs- und Nachweispflichten gemäß Kita-Gesetz bleiben unberührt. Zur Vermeidung von Verzögerungen bittet die Stadtverwaltung um die fristgerechte und vollständige Einreichung.
Falls Nachweise fehlen oder unvollständig sind, erfolgt die Festsetzung des Elternbeitrags rückwirkend auf Grundlage des Höchstbeitrags. Die Bearbeitung und Neuberechnung der Beiträge werden aufgrund des Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen.





