Eure Meinung zählt!
Die Stadt Königs Wusterhausen ruft erneut zur Bewerbung für den Kinder- und Jugendbeirat auf.
Die Stadt Königs Wusterhausen lädt Schüler sowie Auszubildende im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren ein, sich im Kinder- und Jugendbeirat für die Belange ihrer Altersgruppe einzusetzen.
Bürgermeisterin Michaela Wiezorek ruft alle Interessierten dazu auf, diese Möglichkeit der Mitwirkung zu nutzen: „Dieser Beirat bietet jungen Menschen eine direkte Stimme in der Kommunalpolitik. Ich freue mich über jede Bewerbung und jede Form des Engagements für unsere Stadt.“
Was sind die Aufgaben des Beirats?
Die Kinder- und Jugendbeirat bringt eigene Vorschläge in die kommunalen Gremien ein. Die Mitglieder beraten Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen und in den jeweiligen Fachausschüssen beraten werden. Abhängig von der Haushaltslage erhält der Beirat finanzielle Mittel zur Unterstützung seiner Arbeit. Die Mitarbeit im Kinder- und Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Aus der Mitte des Beirats wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt.
Wer kann sich bewerben?
Für den Kinder- und Jugendbeirat können sich Personen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren, die ihren Wohnsitz in Königs Wusterhausen haben und nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, bewerben.
Die Ortsbeiräte schlagen jeweils Kandidaten vor, die anschließend von der Stadtverordnetenversammlung für zwei Jahre benannt werden. Die Summe der maximal zu empfehlenden Personen (derzeit 20) bildet zugleich die Mitgliederzahl des Beirats.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. April. Die öffentliche Votierungen in den Ortsbeiräten findet in den Sitzungen vom 1. bis 4. Juni statt.
Wie kann man sich bewerben?
Bewerbungen sind ausschließlich über das Onlineformular unter https://survey.lamapoll.de/Mitwirkung-in-den-Beir-ten möglich.
Erforderlich sind unter anderem Angaben zum Namen, der Anschrift, dem Geburtsdatum sowie eine kurze Begründung des Interesses. Für minderjährige Bewerberinnen und Bewerber ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten notwendig.





