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Donnerstag, 17. September 2026

Gebühren für Musikschule werden erhöht

Potsdam
geigenschüler
Der Besuch der Musikschule soll trotz gestiegener Kosten bezahlbar bleiben. Foto: dpa / Robert Michael

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 6. Mai eine neue Gebührensatzung für die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, auf die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten zu reagieren und zugleich den Zugang zu musikalischer Bildung weiterhin möglichst vielen Menschen zu ermöglichen.

Die bisher geltenden Gebühren waren in wesentlichen Bereichen seit 2011 unverändert geblieben. In den vergangenen Jahren sind jedoch insbesondere Personal-, Sach- und Betriebskosten gestiegen. Hinzu kommen organisatorische und personelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zum sogenannten Herrenberg-Urteil.

Die neue Satzung sieht daher eine schrittweise Anpassung der Gebühren zu den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 vor. Nach Angaben der Stadt erhöhen sich die Entgelte für Unterrichts- und Kursangebote – ausgenommen Instrumentenmieten – bis zum 1. August 2028 insgesamt um rund 36 Prozent gegenüber dem bisherigen Gebührenstand. Auch die Instrumentenmieten werden stufenweise angepasst. Angebote mit dauerhaft geringer Nachfrage sollen künftig nicht weitergeführt werden. Der Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Torsten Wiegel, erklärt hierzu: „Musikalische Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Teilhabe und persönlichen Entwicklung. Mit der neuen Gebührensatzung soll die Qualität des Angebots langfristig gesichert und gleichzeitig der Zugang zur Musikschule weiterhin möglichst offen gestaltet werden.“

Erweiterte Sozial- und Geschwister-Ermäßigungen

Parallel zur Gebührenanpassung wurden die bestehenden Ermäßigungsregelungen überarbeitet. Die Sozialermäßigung wird künftig von bisher 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Gleichzeitig wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Berücksichtigt werden künftig unter anderem auch Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch die Geschwisterermäßigungen werden angepasst und gelten künftig bereits ab dem zweiten Kind. Ab dem 1. August 2026 ist folgende Staffelung vorgesehen: 2. Kind 25 Prozent, 3. Kind 50 Prozent, 4. Kind 75 Prozent, ab dem 5. Kind: 100 Prozent. Die Ermäßigungen sollen künftig neben dem Einzel- und Gruppenunterricht auch für Kursangebote gelten.

Damit verfolgt die Landeshauptstadt nach eigenen Angaben das Ziel, musikalische Bildungsangebote trotz steigender Kosten weiterhin möglichst vielen Menschen zugänglich zu halten.

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