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Sonntag, 19. Juli 2026

Geflügelpest: Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone rund um Trebbin haben begonnen

Trebbin
Geflügelpest Schutzmaßnahmen
Illustration: KI

Die 30-tägige Frist bis zur Aufhebung der Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone rund um Trebbin hat am 10. März 2026 begonnen. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming hin. Nach einem Fall von Geflügelpest in einem Tierbestand in Trebbin hatte der Landkreis am 3. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Darin wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt sowie Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise Verbringungsverbote (unter 7.) oder Aufstallungsgebote (unter 8.) angeordnet. Diese Maßnahmen gelten weiterhin uneingeschränkt.

Beginn der 30-Tage-Frist
Die 30-Tage-Frist beginnt erst, nachdem im Ausbruchsbetrieb eine Reinigung, Desinfektion und Schadnagerbekämpfung nach Anweisung des Veterinäramtes durchgeführt und anschließend durch das Amt kontrolliert wurde. Witterungsbedingt konnten die Freiflächen erst jetzt desinfiziert werden. Am 9. März 2026 stellte das Veterinäramt fest, dass alle notwendigen Maßnahmen im Ausbruchsbetrieb abgeschlossen wurden. Damit begann die 30-tägige Frist am 10. März 2026 und endet voraussichtlich am 9. April 2026. Voraussetzung dafür ist, dass keine neuen Fälle von Geflügelpest auftreten. Die offizielle Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone erfolgt durch den Landkreis Teltow-Fläming im Internet sowie in der regionalen Presse.

Weitergeltende Schutzmaßnahmen
Bis zur Aufhebung dieser Regelung gilt weiterhin: Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Auch die Abgabe von gehaltenen Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern bleibt weiterhin untersagt. Darüber hinaus gelten sämtliche weiteren Vorschriften, insbesondere zu Aufzeichnungspflichten, Eigenkontrollen und Biosicherheitsmaßnahmen.

Dank an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Das Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming bedankt sich bei allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie für das entgegengebrachte Verständnis gegenüber den angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Seuchengeschehens geleistet.

Über weitere Entwicklungen sowie relevante Informationen wird rechtzeitig informiert.

Für Fragen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming zu den Öffnungszeiten der Behörde erreichbar:

E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225

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