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Montag, 13. April 2026

Haushalt in Ludwigsfelde für 2026 muss überarbeitet werden

auf einer Rolle sind 50-euro-Scheine zu sehen, die frisch aus der Druckerei kommen und noch nicht geschnitten wurden
Der Haushalt der Stadt Ludwigsfelde für 2026 muss wegen der massiven Gewerbesteuerausfälle noch einmal überarbeitet werden. Symbolfoto: Pixabay

Die Stadtverwaltung sieht sich überraschend mit massiven Gewerbesteuerausfällen konfrontiert.

Die Stadt Ludwigsfelde muss ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 überarbeiten, wie das Rathaus Ende Februar mitteilte. Hintergrund sind demnach deutlich spürbare Gewerbesteuerausfälle, über die die Verwaltung erst kurz zuvor informiert wurde. 

Zwölf Millionen Euro fehlen 

Für das laufende Jahr waren Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 33,6 Millionen Euro vorgesehen und im Haushalt der Stadt eingeplant. Nach aktuellem Stand entsteht nun ein Fehlbetrag von rund zwölf Millionen Euro. „Diese Entwicklung bedeutet erhebliche Einschnitte für unsere Planung und Projekte in unserer Stadt. Aber, und das ist mir wichtig zu betonen, wir bleiben handlungsfähig, müssen jetzt aber auch klar priorisieren und verantwortungsvoll konsolidieren“, fasst Bürgermeister Andreas Igel die angespannte Lage zusammen. 

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 muss jetzt entsprechend angepasst werden, bevor er den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ziel sei es, den überarbeiteten Haushalt nach den Osterferien einzubringen. Laufende Vorhaben könnten fortgeführt werden. Geplante, noch nicht begonnene Projekte würden durch die Verwaltung kritisch geprüft und priorisiert. Eine Haushaltssperre ist laut Kämmerer Tobias Kaminski aktuell nicht notwendig. „Die Stadt steht auf einer soliden Grundlage. Ein Großteil der Mittel ist jedoch bereits gebunden. Deshalb liegt unser Fokus nun auf der Sicherung der Liquidität und einer verantwortungsvollen Priorisierung zukünftiger Maßnahmen.“ 

Die Gewerbesteuer basiert auf den erwarteten Geschäftsergebnissen eines Unternehmens. Auf Grundlage dieser Prognosen leisten Unternehmen Vorauszahlungen. Fällt das tatsächliche Geschäftsergebnis geringer als erwartet aus, können Vorauszahlungen angepasst oder ausgesetzt werden. Wenn zudem das endgültige Jahresergebnis für das Vorjahr noch nicht feststeht, kann es zu Rückforderungen kommen. Die endgültige Höhe der Gewerbesteuer steht erst fest, wenn das Unternehmen sein tatsächliches Jahresergebnis veröffentlicht und steuerlich festgestellt wurde.

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