Hundesteuer in Rangsdorf: Was sich ab Januar 2027 ändert
Ab dem 1. Januar 2027 werden in der Gemeinde Rangsdorf neue Sätze für die Hundesteuer gelten. Das haben die Gemeindevertreter Anfang Juni beschlossen.
Für jeden gehaltenen Hund werden dann einheitlich 70 Euro fällig. Hundehalter mit mehr als zwei Hunden werden somit künftig entlastet. Zudem werden auch Betriebshunde sowie Such-, Rettungs- und Sanitätshunde von der Steuer befreit sein.
Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden oder drei Monate nach der Geburt, falls sie von einer gemeldeten Hündin stammen. Die Anmeldung erfolgt im Steueramt während der Sprechzeiten, schriftlich an die Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf oder per E-Mail an steuern@gv-rangsdorf.de.
Im zweiten Halbjahr werden zudem Mitarbeiter des Ordnungsamts eine Bestandsaufnahme der Hunde durchführen.






