Mit einem Promille auf der Potsdamer Havel unterwegs – Wasserschutzpolizei stoppt Sportbootfahrer
Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei haben am Donnerstagnachmittag auf der Potsdamer Havel ein Sportmotorboot kontrolliert. Bei dem 64-jährigen Schiffsführer ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von einem Promille. Anschließend wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt.
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Da sich keine weitere fahrtaugliche Person an Bord befand, musste das Sportboot vor Ort festgemacht werden. Gegen den Schiffsführer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf dem Wasser dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie im Straßenverkehr. Grundsätzlich liegt die zulässige Grenze bei 0,5 Promille. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen eine Strafanzeige erfolgen. Ab 1,1 Promille gilt ein Schiffsführer als absolut fahruntüchtig.
Die Alkoholgrenzwerte gelten nicht nur für Führer von Motorbooten, sondern auch für Ruderer, Kanufahrer sowie Nutzer von Stand-up-Paddle-Boards.






