Newcastle-Fälle haben Auswirkungen auf Teltow-Fläming
Nach dem Tod hunderttausender Tiere im Landkreis Dahme-Spreewald hat die Kreisverwaltung von Teltow-Fläming am 5. März 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Nachdem es in Bestensee und Zeesen im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald (LDS) Fälle der auch als Newcastle-Krankheit bekannten atypischen Geflügelpest gegeben hat, gilt seit 5. März auch in Teltow-Fläming eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Krankheit. Um die betroffenen Bestände in LDS wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt, die auch in die Gemarkungen Zossen und Rangsdorf hineinragt. Eine Karte gibt es auf bit.ly/newcastletf.
Für die Überwachungszone werden ein Aufstallungs- und ein Verbringungsgebot angeordnet. Außerdem müssen Tierhalter den Bestand zusätzlich überwachen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern durchführen sowie Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen beachten. Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten aller Altersklassen betrifft. Bei Kontakt mit infizierten Tieren kann es bei Menschen zu Bindehautentzündungen führen.
Auslöser war der Nachweis der Newcastle-Krankheit in einem Bestand in Bestensee am 4. März. Dort mussten rund 870.000 Tiere getötet werden. Am Nachmittag des 11. März gab der Landkreis Dahme-Spreewald bekannt, dass auch ein Bestand in Zeesen mit weiteren 84.000 Tieren betroffen ist. Auch für diese Tiere wurde die „tierschutzgerechte Tötung“ angeordnet.





