Newcastle-Krankheit: Neue Regeln und Verbote für Geflügelhalter in Teltow-Fläming
Im Landkreis gelten seit 4. Mai 2026 neue Vorschriften zum Schutz vor der ansteckenden Krankheit. Dazu zählen neben Biosicherheits-Maßnahmen auch Verbote.
Grundlage dafür ist eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung, die die seit 17. März geltenden Regeln ergänzt. Hintergrund sind veränderte Vorschriften auf Landesebene und weitere Fälle im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald. Insgesamt mussten dort inzwischen rund 1,7 Millionen Tiere getötet werden.
Um eine Ausbreitung rund um einen betroffenen Betrieb auszuschließen, gelten in eingerichteten Zonen klare Kontrollmaßnahmen: Im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb, der Hochrisikozone, werden alle Geflügelhaltungen virologisch untersucht. Zusätzlich werden in der Schutzzone mindestens zehn Prozent der Betriebe stichprobenartig überprüft. In der Überwachungszone werden ebenfalls Kontrollen durchgeführt. Für alle Geflügelhaltungen in den Sperrzonen gilt außerdem: Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als 0,5 Prozent der Tiere sterben oder sich die Legeleistung beziehungsweise die Gewichtszunahme auffällig verändert, muss sofort ein amtlicher Tierarzt eingeschaltet werden, der auf die Newcastle-Krankheit hin untersucht.
Im Landkreis sind alle Geflügelausstellungen, Märkte, Messen sowie sonstige Veranstaltungen und Zusammenführungen von Geflügel und Tauben ab sofort verboten. Geflügel- und Taubenhalter müssen strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, einschließlich Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion. Tierhalter müssen ihre Bestände täglich kontrollieren und auffällige Veränderungen unverzüglich dem Veterinäramt melden. Verendete oder getötete Tiere sind gemäß den geltenden EU-Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Die Schwere der Erkrankung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Beim Haushuhn kann sie von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren. Die häufigsten Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Luft, Sekrete) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter, Eier oder Gerätschaften. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Mehr Infos zur Verordnung gibt es auf bit.ly/newcastletf, mehr zur Krankheit auf bit.ly/fli-nd.




