Raus aus dem Stall
Da die Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald unter Kontrolle ist, wurden die Restriktionszonen aufgehoben.
Hühne, Gänse und andere Vögel dürfen seit dem 23. Mai wieder frische Luft schnuppern. Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen und Kontrollen wurde die Tierseuchenallgemeinverfügungen, die aufgrund der Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Geflügelhaltungen in Bestensee und Königs Wusterhausen erlassen wurden, vollständig aufgehoben. In unserer Region sind die Restriktionszonen aufgehoben. Veranstaltungen mit Geflügel bleiben jedoch weiterhin im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald verboten.
In einigen wenigen Teilen des Kreises sind jedoch noch Überwachungszonen festgelegt, aufgrund eines Newcastleausbruches in Oder-Spree.
Der Beigeordnete und für das Veterinärwesen zuständige Dezernent Stefan Wichary zeigt sich sehr erleichtert: „Nach fast drei Monaten intensiver Tierseuchenbekämpfung ist die Aufhebung von den Restriktionszonen ein wichtiger Schritt in Richtung Normalisierung. Die Aufhebung ist nun möglich, da seit dem 7. April keine weiteren Seuchenausbrüche festgestellt wurden und alle Untersuchungen bei den Geflügelhaltern im Restriktionsgebiet ohne Befund auf das Newcastle Virus abgeschlossen werden konnten.“
Beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit hier in Dahme-Spreewald handelt es sich um ein Tierseuchengeschehen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Im Landkreis wurden innerhalb von fünf Wochen insgesamt 21 Ausbrüche festgestellt und bestätigt. Bei dieser Anzahl, den damit verbundenen Bekämpfungsmaßnahmen und den aufgrund der vielen Kleinsthaltungen mit Geflügel in den Restriktionszonen notwendigen Kontrollen war eine Mammutaufgabe zu bewältigen.
„Ich möchte mich auch ausdrücklich bei allen Geflügelhaltern im Landkreis, und besonders bei den von uns kontrollierten Haltern, für ihre Kooperation und ihr Verständnis bedanken. So war es mir und meinen Kolleginnen und Kollegen möglich, die mehr als 600 notwendigen Kontrollen zügig durchzuführen“, sagt Dr. Jana Guth, Amtstierärztin im Landkreis Dahme Spreewald. „Dabei hatten wir Unterstützung durch Kontrollteams aus anderen Landkreisen und nicht zuletzt von praktizierenden Tierärzten. Ohne die Hilfe und das Verständnis aller hätten wir die Restriktionen nicht aufheben können.“
Die Aufhebung der Restriktionszonen und den dort angeordneten Maßregeln bedeutet noch nicht die Gestattung der Wiederbelegung mit Tieren bei den betroffenen Betrieben. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin alle Geflügelhalter einschließlich der Hobbyhalter dringend, wachsam zu bleiben und weiterhin auf die Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.





