Stahnsdorf sucht stellvertretende Schiedsperson – Bewerbung bis 30. Oktober möglich
In Stahnsdorf wird eine neue stellvertretende Schiedsperson gesucht. Hintergrund ist das Ende der aktuellen fünfjährigen Wahlperiode. Wer das Ehrenamt übernehmen möchte, kann sich noch bis zum 30. Oktober 2026 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bewerben.
Die Schiedsstelle ist für das gesamte Gemeindegebiet zuständig. Dazu gehören neben Stahnsdorf auch die Ortsteile Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf.
Wer kann Schiedsperson werden?
Für das Ehrenamt gelten einige Voraussetzungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- ihren Hauptwohnsitz in Stahnsdorf haben,
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- das Wahlrecht besitzen,
- sachlich, vorurteilsfrei und besonnen handeln,
- persönlich und fachlich für die ehrenamtliche Aufgabe geeignet sein.
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten möglichst frühzeitig und einvernehmlich beizulegen.
Bewerbung bis 30. Oktober
Interessierte müssen ihre Bewerbung schriftlich bis zum 30. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Gemeinde Stahnsdorf
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Gemeindevertretung Stahnsdorf. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.






