Wenn zwei sich streiten, schlichtet der Dritte
Die Stadt Königs Wusterhausen startet die öffentliche Ausschreibung für die Besetzung der Schiedsstellen.
Mit Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen sind bei der Stadt Königs Wusterhausen Schiedsstellen für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Dies betrifft folgende Schiedsstellen:
- stellvertretende Schiedsperson für Schiedsstelle II – Königs Wusterhausen (Teilgebiet Kernstadt einschließlich Neue Mühle) zum 14. Dezember 2026
- Schiedsperson für Schiedsstelle IV – Senzig zum 14. Dezember 2026
- stellvertretende Schiedsperson für Schiedsstelle IV – Senzig zum 14. Dezember 2026
Schlichten statt Richten
Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig und für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansprechpartner, wenn es um Konflikte mit den Nachbarn geht. Ziel jeder Schiedsverhandlung ist eine einvernehmliche Streitschlichtung zwischen den Parteien. In bestimmten Strafsachen kann eine Konfliktschlichtung von den Schiedspersonen im Rahmen einer Mediation herbeigeführt werden.
Die Themen, mit denen Personen zu den Schiedsleuten in der Stadt kommen, sind so vielfältig wie das Leben: Die Hecke des Nachbarn, die Licht nimmt. Der Baum, dessen Laub im Herbst auf dem eigenen Grundstück landet. Streit um Geld, das zu wenig oder gar nicht bezahlt wurde, obwohl es anders ausgemacht war. Streitparteien sind Familienmitglieder, ehemalige Freunde oder Nachbarn.
Die Räumlichkeiten der Schiedsstellen, deren Einrichtung sowie die Arbeitsmaterialien werden durch die Stadt Königs Wusterhausen bereitgestellt. Die notwendigen Qualifizierungen für dieses Amt werden ebenfalls finanziert.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson
Für die Berufung zur Schiedsperson gelten die Voraussetzungen des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes. Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Darüber hinaus wird geprüft, ob die Bewerber nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Ein Ausschluss von der Berufung erfolgt, wenn sich die Person in einem Vermögensverfall befindet (zum Beispiel laufendes Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis).
Für das Ehrenamt wird eine Persönlichkeit gesucht, die offen auf Menschen zugeht, über Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und Integrität verfügt und Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen kann.
Bewerber sollten zudem über gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, sowie ausreichend Zeit zur Wahrnehmung der Aufgaben verfügen.
Wie kann man sich bewerben?
Die Stadt Königs Wusterhausen ruft Interessenten auf, sich für diese anspruchsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31. Oktober bei der Stadt Königs Wusterhausen eingereicht werden. Interessierte können gerne das zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular auf bit.ly/schlichterkw. Dieses kann dann per E-Mail an sitzungsdienst@stadt-kw.de oder postalisch an Stadt Königs Wusterhausen, SG 10 Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen eingereicht werden.
Bei weiteren Rückfragen steht Lukas Pinkow unter 03375 273261 oder per Mail unter sitzungsdienst@stadt-kw.de zur Verfügung.






