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Dienstag, 18. August 2026

Wirtschaft vor Gesundheit?

Ein Mann liegt Nachts im Bett und drückt sich ein Kissen auf die Ohren. Im Hintergrund sieht man ein Flugzeug am Himmel.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass dauerhafte nächtliche Lärmbelastung den Blutdruck erhöhen und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigern kann. Während des Schlafs ist der Körper dabei besonders empfindlich.  Symbolbild: KI-generiert

Regionalpolitiker setzen sich für die strikte Einhaltung des Nachtflugverbots am BER ein.​

Sollten verspätete Flugzeuge in Einzelfällen auch nach Mitternacht am Flughafen BER landen dürfen? Diese Frage hat Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) im Gespräch mit dem Tagesspiegel aufgeworfen. Dort sagte er mit Blick auf das Nachtflugverbot: „Selbstverständlich ist die obere Luftfahrtbehörde verpflichtet, Ermessen auszuüben. Das kann in Einzelfällen bedeuten, dass ein Flieger auch um 24.10 Uhr am BER noch landen darf.“ Der Tagesspiegel wertete dies als Abkehr von der „bisher strikten Nein-Linie Brandenburgs“ und als Signal für eine mögliche Aufweichung des Nachtflugverbots.​

Der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn zeigt sich irritiert ob dieser Aussage und lehnt, gemeinsam mit den Sozialdemokraten aus Teltow-Fläming, eine Debatte über das Nachtflugverbot entschieden ab.

„Die Nachtruhe am BER ist nicht verhandelbar. Wenn man das Nachtflugkonzept verwässert, gefährdet man das Vertrauen der Menschen in politische Zusagen.“ Die bestehenden Regelungen seien essenziell für den Lärmschutz und die Lebensqualität in der Flughafenregion und dürfen daher nicht infrage gestellt werden – „auch nicht andeutungsweise“.

Im Planfeststellungsbeschluss für den BER ist geregelt, dass reguläre Starts und Landungen während der Nachtkernzeit von Mitternacht bis 5 Uhr grundsätzlich ausgeschlossen sind. In den angrenzenden Zeitfenstern von 23.30 bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis 5.30 Uhr sind Linienflüge nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bei Verspätungen und Verfrühungen zulässig. „Die häufigen Starts und Landungen rauben den Menschen schon jetzt die verdiente Erholung. Statt mehr Ausnahmen brauchen wir weniger“, fordert Tina Fischer, Landtagsabgeordnete aus Dahme-Spreewald. Für die Abgeordneten ist klar, dass der Flugverkehr in den Randzeiten abnehmen muss. Die Flugverkehrsgesellschaften sollen einen vernünftigen Ablauf von Starts und Landungen in den vorgesehenen Flugzeiten planen und nicht auf die Randzeiten ausweichen. Die Abgeordneten sehen hier dringenden Gesprächsbedarf mit dem Minister.

Auch Bundestagsabgeordnete Dr. Andrea Lübcke (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert die Äußerungen von Verkehrsminister Robert Crumbach zu möglichen Landungen am BER nach Mitternacht. „Leisere Flugzeuge zeigen, dass die Anreize für lärmmindernde Flugverfahren und moderne Maschinen am BER wirken. Das ist gerade wegen der dicht besiedelten Gebiete unter den Flugrouten wichtig. Auf diesen Fortschritten muss der Verkehrsminister aufbauen und den Gesundheitsschutz weiter stärken. Eine Aufweichung der Nachtflugregelungen wäre grundfalsch. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetriebs haben“, stellt Lübcke klar. 

Auch die Neuberechnung der Schallschutzgebiete darf nicht zu weniger Schutz führen. Vorübergehend niedrigere Verkehrszahlen sind keine belastbare Grundlage für dauerhafte Einschränkungen. Der BER strebt selbst wieder steigende Passagierzahlen und Flugbewegungen an. Hagen Bork, bündnisgrüner Gemeindevertreter in Eichwalde und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt, Flughafen und Ordnung der Gemeindevertretung, kritisiert die Entwicklung ebenfalls: „Seit Jahrzehnten werden Grenzen beim Flughafen immer wieder infrage gestellt und zu Ungunsten der Anrainer verschoben. Dafür werden stets neue Begründungen gefunden. Das muss ein Ende haben.“ 

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2006 klargestellt, dass ein Flughafen in einem dicht besiedelten Gebiet Einschränkungen bei seinen wirtschaftlichen Interessen hinnehmen muss. Lübcke fordert die Landesregierung deshalb auf, das bestehende Nachtflugverbot konsequent zu verteidigen und Ausnahmen weiterhin eng auszulegen.

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